Lizenz Kompatibilität

Topics about the Software of Revolution Pi
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schneiben
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Joined: 13 Jul 2017, 09:37

Lizenz Kompatibilität

Post by schneiben »

Hi KUNBUS-Team,

wir sind gerade dabei unsere Laufzeitumgebung (FORTE https://eclipse.org/4diac/en_rte.php) auf das RevPi Core Modul zu portieren.
Die aktuelle API für den IO Zugriff der Revolution Pi (GNU GPLv2) ist allerdings nicht mit der Lizenz von FORTE (EPL) kompatibel. Wie ist die vorgeschlagene Vorgehensweise in einem solchen Fall?

Beste Grüße,
Ben
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volker
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Re: Lizenz Kompatibilität

Post by volker »

Wo im Detail ist eine Inkompatibilität, die eine Nutzung behindern könnte? Bitte liste die exakte Lizenzbestimmung auf, die Probleme machen könnte, damit wir daran diskutieren können, ob einen Harmonisierung notwendig ist und wie sie geschehen kann. Open Source Projekte werden in der Regel meistens von Quellen gespiest, die unterschiedliche Lizenzmodelle nutzen. Das ist ja zunächst einmal kein Hinderungsrgund, die Teile im zusammenzuführen und dann trotzdem deren Einzelbstimmungen einzuhalten. Es sei denn, dass sich diese in einem für die vorgesehene Nutzung relevantem Punkt widersprechen.
Unser RevPi Motto: Don't just claim it - make it!
schneiben
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Re: Lizenz Kompatibilität

Post by schneiben »

Hi,

aktuell benutzen wir eure API (z.B. aus PiControIf) um auf die RevPi IOs zuzugreifen.

Meines Wissens ist die GNU GPLv2 viral, dass heißt wenn wir Code zur FORTE (EPL) hinzunehmen, der GPLv2 lizensiert ist (also z.B. die PiControlIf.hcpp files), wird die EPL von der GPLv2 "überschrieben". Das wollen/können wir nicht.

https://eclipse.org/legal/eplfaq.php#GPLCOMPATIBLE

Beste Grüße,
Ben
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volker
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Joined: 09 Nov 2016, 15:41

Re: Lizenz Kompatibilität

Post by volker »

Hallo Ben,
normal geht man das eigentlich so an, dass man für die einzelnen Softwarekomponenten jeweils die Lizenzmodelle verwendet, denen sie unterliegen. Linux selber z.B. ist ja auch nicht EPL. Was spricht also dagegen, die fertige Softwarekomponenten von Euch mit EPL weiterzugeben und PiControl mit GNU weiterzugeben? Die Tatsache, dass Ihr Treiberauffrufe aus Eurer Software startet, unterliegt doch nicht den kritischen Lizenzbestimmungen. Sonst könntet Ihr ja aus FORTE heraus auch absolut keine Aufrufe in Linux Systemfunktionen einbauen, oder?
Daher nochmal ganz konkret, welche Einzelbestimmung aus GNU soll gegen die von Euchgeplante Nutzung einer EPL-lizenzierten Software verstoßen?
Unser RevPi Motto: Don't just claim it - make it!
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